Nicht benutzte Hausanschlussleitungen müssen gem. DIN EN 806-5 Punkt 7 nach 12 Monaten physisch vom Versorgungsnetz abgetrennt werden.
Für die endgültige Stilllegung Ihres Grundstücksanschlusses vom Versorgungsnetz ist die Kostenübernahmeerklärung vom Grundstückseigentümer vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen.
Die Kosten werden nach tatsächlichem Aufwand ermittelt, der von der örtlichen Situation abhängig ist.
Die Abtrennung der nicht benutzten Leitungen dient dazu, unsere Trinkwasserqualität zu schützen und unser Trinkwassernetz hygienisch einwandfrei zu halten. So können wir Ihnen die gewohnt hohe Qualität unseres Trinkwassers gewährleisten.
Dokument:
· Kostenübernahmeerklärung zur endgültigen Stilllegung eines Grundstücksanschlusses