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Veröffentlicht am: 01.01.1970
Bauwasser
Für bauliche Zwecke können wir Ihnen vorübergehend Bauwasser für Ihr Bauvorhaben bereitstellen.
Sie benötigen für Ihr Bauvorhaben vorübergehend Bauwasser? Sie können hierfür einen Antrag auf die Überlassung eines Standrohres mit Wasserzähler oder einen Bauwasserzähler im Wasserzählerschacht bzw. im Keller beantragen.
Dokument:
· Antrag auf Überlassung eines Standrohres/Bauwasserzähler