Wasserantrag
Als Bauherr müssen Sie sich rechtzeitig um den Anschluss Ihres Hauses an das öffentliche Wasserversorgungsnetz kümmern. Dies gilt auch, wenn ein bestehender Anschluss geändert oder angepasst werden soll.
Wasserantrag
Wenn Sie einen neuen Trinkwasserhausanschluss beantragen möchten oder einen bestehenden Anschluss ändern wollen, müssen Sie uns den Antrag auf Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung /Änderung des Grundstücksanschlusses vollständig ausgefüllt mit allen dazugehörigen Unterlagen per Mail an hausanschluesse@wuermtal-zv.de zukommen lassen. Falls kein E-Mail-Versand möglich ist, können Sie uns die Unterlagen auch per Post zusenden.
Bitte beachten Sie unsere Muster und Vorgaben auf unserer Homepage!
Nach einer Bearbeitungszeit von ca. 2 Wochen erhalten Sie ein Anschreiben per Post, indem alle noch fehlenden Unterlagen aufgezählt werden.
Sollten Zusatzdokumente/-Vereinbarungen notwendig sein, teilen wir Ihnen dies mit.
Nachdem der Antrag vollständig mit allen dazugehörigen Unterlagen bei uns zur Genehmigung vorliegt, können wir unsere Fachfirma mit einer Vorlaufzeit von 6-8 Wochen beauftragen.
Achtung: In der Frostzeit (ca. zwischen Weihnachten und Anfang März) werden keine Wasserleitungen verlegt! Bitte beachten Sie dies bei Ihren Planungen.
Dokument:
· Antrag auf Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung
Um möglichst alle Fragen zur Antragstellung im Vorfeld zu klären, beachten Sie bitte unseren Musterantrag
Dokument:
· Musterantrag (noch zu erstellen)
Musterspartenpläne
Im Spartenplan (Maßstab 1:100) muss folgender Inhalt ersichtlich sein:
· Gesamtes Buchgrundstück mit Kellergeschossgrundriss
· Gewünschter Wasserzählerstandort
· Alle vorhandenen und geplanten Ver- und Entsorgungsleitungen einschließlich Regenwasserbeseitigung und Heizungsanlage
· Alle vorhandenen und geplanten Lichtschächte sowie andere Schachtbauwerke
· Alle vorhandenen und zu pflanzenden Bäume
Bitte beachten Sie unsere Vorgaben zu den erforderlichen Abständen. Als Grundlage für den Spartenplan kann in den meisten Fällen der Entwässerungsplan verwendet werden.
Kelleranschluss
Den Wasserzähler im Keller zu installieren (Kelleranschluss) kann nur erfolgen, wenn:
· ein entsprechender Hausanschlussraum zur Verfügung steht,
· die Anschlusslänge 35 m nicht überschreitet,
· unsere geforderten Abstände auf der gesamten Länge der Hausanschlussleitung eingehalten werden können
Dokument:
· Muster Spartenplan Keller
Schachtanschluss
Ein Wasserzähler im Wasserzählerschacht (Schachtanschluss) ist immer dann notwendig, wenn die Auflagen für den direkten Kelleranschluss nicht eingehalten werden können oder wenn Sie dies ausdrücklich wünschen.
Der begehbare Wasserzählerschacht ist bauseits ca. 2-5 m hinter der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Grund, in welchem sich eine Versorgungsleitung befindet, zu errichten. Es kann sowohl ein Rundschacht aus Schachtringen als auch ein Fertigteil-Rechteckschacht vorgesehen werden.
Für die Anforderungen an den Wasserzählerschacht beachten Sie bitte unsere Vorgaben in den Musterplänen auf unserer Homepage.
Dokument:
· Muster Spartenplan Wasserzählerschacht
Bitte beachten Sie unsere Wasserabgabesatzung (Link zur Satzung).
Sondervereinbarung
Die Sondervereinbarung ist immer dann einzureichen, wenn Sie eine Änderung Ihres Grundstückanschlusses wünschen. Sie ist von allen Grundstückseigentümern vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen.
Dokument:
· Sondervereinbarung zur Änderung eines Grundstückanschlusses